Sollte kein Austrittsabkommen zustande kommen, durch das ein Übergangszeitraum geschaffen würde, wird das Vereinigte Königreich ab dem Zeitpunkt seines Austritts für Zollzwecke als Drittland behandelt.
Unternehmen in der EU sollten beginnen, sich auf diese Möglichkeit vorzubereiten, falls sie dies noch nicht getan haben.

Der Brexit wird Auswirkungen für Ihr Unternehmen haben, wenn es

  • … Waren in das Vereinigte Königreich liefert oder dort Dienstleistungen erbringt oder
  • … Waren kauft oder Dienstleistungen aus dem Vereinigten Königreich erhält oder
  • … Waren durch das Vereinigte Königreich befördert.

Was heißt das genau?

Wird kein (im Austrittsabkommen festgelegter) Übergangszeitraum vorgesehen oder keine endgültige Vereinbarung getroffen, werden die Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich ab dem Austrittsdatum den allgemeinen WTO-Regeln ohne Anwendung von Präferenzen unterliegen.

Dies bedeutet insbesondere Folgendes:

  • Es müssen Zollformalitäten erfüllt und Zollanmeldungen eingereicht werden, und die Zollbehörden können Sicherheiten für potenzielle oder bestehende Zollschulden verlangen.
  • Für Waren, die aus dem Vereinigten Königreich in die EU eingeführt werden, werden Zölleohne Präferenzbehandlung gelten.
  • Für bestimmte Waren, die aus dem Vereinigten Königreich in die EU eingeführt werden, können möglicherweise auch Verbote oder Beschränkungengelten, weswegen gegebenenfalls Einfuhr- oder Ausfuhrlizenzen erforderlich würden.
  • Vom Vereinigten Königreich erteilte Einfuhr- und Ausfuhrlizenzenwerden in der EU (EU27) nicht mehr gültig sein.
  • Vom Vereinigten Königreich erteilte Bewilligungen zollrechtlicher Vereinfachungen oder Verfahren, wie etwa Zolllager, werden in der EU (EU27) nicht mehr gültig sein.
  • Ein vom Vereinigten Königreich bewilligter Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten(AEO-Status) wird in der EU (EU27) nicht mehr gültig sein.
  • Die Mitgliedstaaten werden auf Waren bei der Einfuhr aus dem Vereinigten Königreich in die EU Mehrwertsteuer erheben. Ausfuhren in das Vereinigte Königreich sind von der Mehrwertsteuer befreit.
  • Die Vorschriften für die Erklärung und Entrichtung der Mehrwertsteuer (für die Erbringung von Dienstleistungen wie etwa elektronische Dienstleistungen) sowie für grenzüberschreitende Mehrwertsteuererstattungenwerden sich ändern.
  • Für die Beförderung vonWarenindas Vereinigte Königreich wird eine Ausfuhranmeldung erforderlich sein. Für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in das Vereinigte Königreich wird möglicherweise auch ein elektronisches Verwaltungsdokument (eVD) erforderlich sein.
  • Bei der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Warenausdem Vereinigten Königreich in die EU (EU27) sind vor einer Beförderung im Rahmen des Systems zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren. (EMCS) Zollformalitäten erforderlich.

Was sollten Sie tun?

Betroffene Unternehmen müssen baldmöglichst alle notwendigen alle notwendigen Vorbereitungen und Entscheidungen treffen sowie alle erforderlichen Verwaltungsmaßnahmen abschließen, um Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Orientieren Sie sich an der nachstehenden Checkliste und ermitteln Sie, welche praktischen Schritte Sie baldmöglichst unternehmen sollten, um vorbereitet zu sein.

 

Brexit-Checkliste für Unternehmen (download)

  • Prüfen Sie ob Ihr Unternehmen im Vereinigten Königreich wirtschaftlich tätig ist oder Waren durch das Vereinigte Königreich befördert.

Falls ja:

  • Registrieren Sie Ihr Unternehmen bei der nationalen Zollbehörde für den Handel mit Drittländern, sofern Sie dies noch nicht getan haben.
  • Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen vorbereitet ist, weiterhin mit dem oder über das Vereinigte Königreich Handel zu betreiben, indem es über Folgendes verfügt:
  1. personelle Ressourcen(in Zollangelegenheiten geschultes Personal)  
  2. technische Kapazitäten(IT-Systeme und sonstige Einrichtungen)
  3. zollrechtliche Bewilligungen, wie z. B. für besondere Verfahren (Lagerung, Verarbeitung, oder für Waren, die unter die Regelung der besonderen Verwendung fallen).

 

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer nationalen Zollbehörde, welche zollrechtlichen Vereinfachungen und Erleichterungen für Ihr Unternehmen bestehen, wie etwa:
  1. Vereinfachungen bei der Überführung von Waren in ein Zollverfahren
  2. Gesamtsicherheiten mit ermäßigten Beträgen oder Befreiungen  
  3. 3. Vereinfachungen für Versandverfahren

 

  • Erwägen Sie, bei Ihrer nationalen Zollbehörde den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO-Status) zu beantragen.
  • Wenn Sie im Vereinigten Königreich für die kleine einzige Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer registriert sind, sollten Sie sich in einem Mitgliedstaat der EU27 registrieren lassen.
  • Falls Sie 2018 im Vereinigten Königreich Mehrwertsteuer gezahlt haben, sollten Sie Ihre Anträge auf Erstattung der Mehrwertsteuer rechtzeitig vor dem Austrittsdatum einreichen, damit diese noch vorher bearbeitet werden können.
  • Sprechen Sie mit Ihren Geschäftspartnern (Lieferanten, Vermittlern, Beförderern usw.), da der Brexit auch Auswirkungen auf Ihre Lieferkette haben könnte.
  • Konsultieren Sie die E-Learning-Module zu Zoll und Steuern auf unserer Website, um zu klären, ob Sie oder Ihre Mitarbeiter zusätzliche Schulungen benötigen.

Weitere detaillierte technische Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission, auf der Mitteilungen zur Vorbereitung auf den Brexit zu einer großen Bandbreite an Themen, darunter Zoll und Steuern, veröffentlicht werden. Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie bei Ihren nationalen Behörden, Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer oder Ihrem Industrieverband.

Zoll-Leitfaden für Unternehmen

Informationsblatt: „Sieben Dinge, die Unternehmen in den 27 in der EU verbleibenden Mitgliedstaaten wissen müssen, um sich auf den Brexit vorzubereiten“