Demokratie lebt von Beteiligung. Die Europäischen Bürgerinitiative ermöglicht eine direkte Mitbestimmung auf europäischer Ebene.
Seit Anfang dieses Jahres sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, ihr Trinkwasser systematisch auf bestimmte gesundheits- und umweltschädliche Chemikalien (PFAS) zu überwachen und bei Überschreitungen der Grenzwerte geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Rechtsgrundlage dafür ist die novellierte EU-Trinkwasserrichtlinie, die unter anderem als Reaktion auf die Initiative Right2Water überarbeitet wurde. Diese war die erste Europäische Bürgerinitiative, die Ende 2013 mit österreichischer Beteiligung mehr als eine Million geprüfte Unterschriften erreichte. Dank ihr gelten heute in der EU die weltweit höchsten Standards für Trinkwasser.
Doch was genau ist die Europäische Bürgerinitiative?
Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ermöglicht es Unionsbürger:innen, politische Anliegen unmittelbar auf EU-Ebene einzubringen und die politische Agenda aktiv mitzugestalten Dennoch empfinden viele Bürger:innen die Europäische Union nach wie vor als weit entfernt von ihrer politischen Lebensrealität. Während nationale Instrumente direkter Demokratie wie das Volksbegehren zunehmend an Bekanntheit gewinnen, ist die EBI in der breiten Öffentlichkeit bislang wenig präsent. Es lohnt sich ein genauerer Blick auf die Europäische Bürgerinitiative.
Jede:r Unionsbürger:in kann eine Europäische Bürgerinitiative starten
Bereits seit den 1980er Jahren gab es Überlegungen, auch auf EU-Ebene ein Instrument der direkten Demokratie einzuführen. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde schließlich das weltweit erste länderübergreifende Bürgerbeteiligungsinstrument umgesetzt: Seit dem 1. April 2012 ist es möglich, eine Bürgerinitiative auf europäischer Ebene durchzuführen und die Europäische Kommission aufzufordern, zu einem bestimmten EU-Thema aktiv zu werden. Antragsberechtigt ist jede Person mit Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats. Neben der initiierenden Person sind mindestens sechs weitere Unionsbürger:innen erforderlich, diese sieben Personen müssen ihren Wohnsitz jeweils in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten haben. Nach erfolgreicher Registrierung beginnt eine zwölfmonatige Sammelphase. In diesem Zeitraum müssen mindestens eine Million Unterstützungsbekundungen eingereicht werden, und zwar aus zumindest einem Viertel der Mitgliedstaaten (derzeit sieben). Für jedes Land gilt zudem eine bevölkerungsabhängige Mindestzahl an Unterstützungen, in Österreich sind das 14.400 Unterschriften. Zum Vergleich: Damit in Österreich ein Volksbegehren von der Politik behandelt wird, müssen 100.000 Unterschriften binnen acht Tagen gesammelt werden.
Demokratie aktiv nutzen und laufende Europäische Bürgerinitiativen unterstützen
Ein Blick auf die Website der Europäische Bürgerinitiative zeigt, dass derzeit vier Initiativen offenstehen: „Justice for Palestine“, „Good Food for All“, „Save your right, save your flight!“ und „Kein Geld für Russlands Krieg“. Eine Unterstützung kann rasch und unkompliziert erfolgen; entweder online mithilfe von ID Austria oder bei der zuständigen Wahlbehörde.
Erreicht eine Initiative die erforderlichen Schwellenwerte, ist die Europäische Kommission verpflichtet, sich inhaltlich damit zu befassen und zu prüfen, ob ein Rechtsakt vorgeschlagen wird. Hinsichtlich des Initiativrechts werden die Unionsbürger:innen damit dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union gleichgestellt. Die Kommission muss jedenfalls eine öffentliche Stellungnahme abgeben und ihr weiteres Vorgehen darlegen. Rechtlich bindend ist die EBI jedoch nicht: Sie kann ein Gesetzgebungsverfahren anstoßen, aber nicht erzwingen.
Erfolgreiche Initiativen im Überblick
Seit der Einführung der Europäischen Bürgerinitiative im Jahr 2012 waren elf Initiativen erfolgreich. Bei acht davon wurde auch in Österreich das nationale Quorum erreicht. Unter den laufenden Initiativen gilt „Justice for Palestine“ als besonders erfolgversprechend: Seit Januar 2026 aktiv, wurde bereits knapp die Hälfte der erforderlichen Unterschriften gesammelt. Drei weitere erfolgreiche Initiativen warten derzeit auf eine Antwort der Europäischen Kommission, die hierfür sechs Monate Zeit hat. Dazu zählt auch „My Voice, My Choice: Für einen Zugang zu sicheren Abtreibungen“. Die Initiative wurde im kleinen Mitgliedstaat Slowenien gestartet und zeigt, dass Bürger:innen europaweit Unterstützung mobilisieren können.
EBI-Botschafter in Österreich
In jedem Mitgliedsstaat gibt es EBI-Botschafter:innen, die das Instrument bekannter machen und zum Engagement ermutigen. In Österreich übernehmen diese Rolle das Europäische Jugendparlament und das Europahaus Klagenfurt.

Die Botschafter der Europäischen Bürgerinitiative in Österreich: Europäisches Jugendparlament (Nico Janis, Vizepräsident) und Europahaus Klagenfurt (Marc Germeshausen, Direktor), v.l.n.r Quelle: Europäische Kommission / KK
Wichtige Infos:
Alle Infos zum Ablauf und zu laufenden Initiativen finden sich auf der Website der Europäischen Bürgerinitiative.
Bei Interesse an einer Registrierung einer EBI unterstützt in Österreich die Bundeswahlbehörde kostenlos mit Informationen und Hilfestellungen.

